Projektleitung (PL)
Die Projektleitung ist eine bauherrnnahe Aufgabe, bei welcher man die Verantwortung für das Erreichen der Projektziele und die delegierbaren Bauherrenaufgaben abgibt. Mit Einsatz einer Projektleitung übergibt der Bauherr je nach Umfang der Handlungsvollmacht der Projektleitung eine Entscheidungs-, Weisungs- und Durchsetzungsbefugnis.
Projektsteuerung (PS)
Von Projektsteuerung spricht man, wenn ein Auftragnehmer die Funktionen eines Auftraggebers bei einem Projekt mit mindestens drei Planungsbeteiligten übernimmt. Dies umfasst im Allgemeinen folgende Aufgabenbereiche:
- Erstellung und Koordinierung eines Ablaufkonzeptes für das Gesamtprojekt
- Erstellung und Überwachung von Kosten-, Termin- und Organisationsplänen, hinsichtlich Projekt und Akteuren
- Koordination, Betreuung und Kontrolle der Projektbeteiligten (mit Ausnahme der ausführenden Firmen, diese werden durch die örtliche Bauaufsicht (ÖBA) betreut)
- laufender Informationsfluss hinsichtlich des IST-Zustands an den Bauherren und, wenn erforderlich, rechtzeitige Herbeiführung von Auftragsgeberentscheidungen
- Koordination und Kontrolle der Genehmigungs- und Finanzierungsverfahren
Projektmanagement (PM)
Der Begriff Projektmanagement umfasst die Leistungen
- der Projektleitung
- der Projektsteuerung
- des Organisationsmanagement
- des Termin- und Ressourcenmanagements
- des Kostenmanagements
- des Informationsmanagements
Erst wenn die Projektsteuerung auch Projektleitungsaufgaben (Vollmachten) übernimmt, kann man von Projektmanagement sprechen. Die Aufgaben des Projektmanagements umfasst alle fünf Phasen (Projektvorbereitung, Planung, Ausführungsvorbereitung, Ausführung und Abschluss).
Die Hauptaufgaben des Projektmanagement sind die Definition, Planung, Realisierung und der Abschluss von Projektaufgaben. Die Schritte erfolgen strukturiert und aufeinanderfolgend. Hierfür ist es maßgebend, dass die Schnittstellen definiert und die Verantwortung geklärt wird.
Vorgehensweise
Grundlagenerhebung
Einholen aller notwendigen Unterlagen in Abstimmung aller Behörden. Hier sind alle Behördengänge im Zuge der durchzuführenden Einreichplanung enthalten.
Projektentwicklung
Erhebung der möglichen Bebauungen für Grundstücke jeglicher Art.
Planungskoordinator
Koordination/Verteilung aller Planunterlagen an Behörden, ausführende Firmen sowie den Sonderplaner.
Terminkoordination
Erstellen des Bauablaufplans sowie Terminlegung aller projektrelevanten Termine und Sitzungen in der gesamten Projektphase.
Ausschreibungen
Alle Gewerke werden in Absprache ausgeschrieben. Angebotseinholung und Prüfung lt. ÖN2110. Vergabevorschläge werden im Zuge der Angebotsphase an die Bauherrschaft übermittelt. Vergabegespräche finden im Beisein der Bauherrschaft statt.
Baukostenkoordination
Erstellen aller baurelevanten Kostenkontrollsysteme mit wöchentlicher Aktualisierung in Bezug auf den Baufortschritt.
Vertragswesen
Erstellen aller baurelevanten Werkverträge sowie Schlussbriefe.
Abrechnung/Prüfung der Gewerke
Rechnungsprüfung sowie Erstellen der Rechnungsdeckblätter zur Weiterleitung an die Bauherrschaft.
Baustellenabwicklung
Baustellenbegehungen, wöchentliche Baubesprechungen mit allen beteiligten Firmen und erstellen der Baustellenberichte bzw. Protokolle und Aktennotizen.
Abnahme
Erstellen der Abnahmeprotokolle im Zuge der Endbegehung mit den jeweiligen ausführenden Firmen. Erstellen der Mängelprotokolle inkl. Erledigungsbetreuung und weiterer Abnahme der Behebungen.
Übergabe
Schlussabnahmen im Beisein der Bauherrschaft inkl. Erstellen des Projekts bzw. Übergabeordners für die ordnungsgemäße Übergabe an die Bauherrschaft.